Barrieren durchbrechen:
Wie das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz Onlineshops neue Möglichkeiten eröffnet

19.10.2024

Barrierefreiheit ist ein grundlegendes Recht jedes Einzelnen und ein Ziel, das unsere Gesellschaft kontinuierlich verfolgt. Mit der zunehmenden Digitalisierung wird es genauso wichtig, Barrieren im digitalen Raum abzubauen, wie wir es im öffentlichen und privaten physischen Raum tun. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trägt genau dazu bei – es verbessert den Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen für Menschen mit Einschränkungen.
Von Florian Wolsiffer

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Das BFSG, welches auf der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (EU 2016/2102) basiert, ist auch für den Online-Einzelhandel von großer Bedeutung. Laut Gesetz müssen alle öffentlich zugänglichen Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestaltet sein. Sie müssen für alle Menschen uneingeschränkt zugänglich sein und dabei die Anforderungen der harmonisierten europäischen Normen erfüllen. Diese umfassen beispielsweise klar definierte Anforderungen an Farbkontraste, Schriftgrößen, Untertitelung von Videos und verständliche Sprache.

Für Onlineshops hat die Einführung dieses Gesetzes erhebliche Auswirkungen und erfordert umfassende Maßnahmen. Es müssen sowohl technische als auch inhaltliche Anpassungen an Websites und Apps vorgenommen werden, um diese barrierefrei zu gestalten. Dies kann eine Herausforderung darstellen, bietet jedoch auch erhebliche Chancen. Durch die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote wird der potenzielle Kundenkreis erheblich vergrößert. Menschen mit Einschränkungen stellen eine bedeutende Käufergruppe dar, das Statistische Bundesamt spricht in seinem Bericht von 2022 von rund 7,8 Millionen Menschen. Durch barrierefreie Websites und Apps können diese Kunden problemlos Zugang zu Informationen erhalten, Produkte auswählen und Einkäufe tätigen.

Darüber hinaus trägt eine barrierefreie Website zu einer positiven Benutzererfahrung für alle Kunden bei, nicht nur für eine ausgewählte Gruppe an Menschen. Eine klar strukturierte, einfach zu navigierende Website verbessert das Online-Erlebnis für alle Nutzer. Beispiele für die Umsetzung können eine deutlich erkennbare und leicht navigierbare Struktur der Website, Alternativtexte für jedes Bild und jedes Video und die Möglichkeit zur Änderung der Textgröße umfassen. Auch Audio-Beschreibungen und Untertitel können hilfreiche Werkzeuge sein, um Inhalte für alle Nutzer zugänglich zu machen.

Barrierefreiheit beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Website selbst. Auch die angebotenen Produkte sollten auf ihre Barrierefreiheit hin untersucht und gegebenenfalls angepasst werden. Verpackungen könnten zum Beispiel mit Brailleschrift versehen werden, und Gebrauchs- oder Sicherheitshinweise könnten in leicht verständlicher Sprache verfasst werden. Die Durchführung eines Barrierefreiheits-Checks ist ein guter erster Schritt zur Umsetzung dieses Gesetzes und zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Spezialisierte Agenturen oder Tools können dabei helfen, die Barrierefreiheit zu überprüfen und entsprechende Verbesserungsvorschläge zu liefern. Letztlich ist die Befolgung des BFSG nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, die Kundenzufriedenheit und den Kundenkreis zu erweitern. Denn eine barrierefreie Webpräsenz bedeutet mehr als nur Zugänglichkeit – sie steht für Inklusion, Gleichheit und Respekt gegenüber allen Kunden.